Ellternrat
Jedes Jahr zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres werden in jeder Gruppe der Kindertagesstätte 2 neue Elternvertreter gewählt, die mit anderen gewählten Eltern gemeinsam den Elternrat bilden und eine/n Elternratsvorsitzende/n und Stellverteter/in bestimmen. Gemeinsam mit den Erziehern/innen der Einrichtung und den Trägervertretern der Kita bilden sie den Rat der Tageseinrichtung, der 3 – 4 Mal jährlich tagt. Der Elternrat hat eine beratende Funktion in der Kita; er unterstützt die Erzieherinnen bei ihrer Arbeit, übermittelt Wünsche und Anregungen aus der Elternschaft als auch mögliche Bedenken bzgl. der pädagogischen Arbeit. Er trägt beschlossene Entscheidungen vom Kindergartenrat in die Elternschaft zurück. Darüber hinaus können sich Elternvertreter auf höheren politischen Ebenen organisieren (z.B. kommunal).
Unseren Elternrat erreichen Sie unter der email Adresse:

Elternmitwirkung
Unabhängig von einem Elternratsmandat begrüßen wir es natürlich sehr, wenn uns Eltern bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und sich engagieren, denn ohne die Unterstützung sind viele Projekte nicht durchführbar. Voraussetzung dafür ist eine gelebte Erziehungspartnerschaft zwischen den Erziehungsberechtigten und den pädagogischen Mitarbeiter/innen zum Wohle der Kinder.